Neue Umweltplaketten in Frankreich

Feinstaubalarm ist in Großstädten allgegenwärtig. Nun will Frankreich dagegen steuern: Für bessere Luftqualität werden in den nächsten Jahren immer mehr plakettenpflichtige Umweltzonen eingeführt.

Die Plakettensammlung auf der Windschutzscheibe erhält Zuwachs: Anfang Juli 2016 wurde in Frankreich die Umwelt-Plakette „Crit’Air“ und die dazugehörigen Umweltzonen, zunächst in Paris und Grenoble, eingeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die atmosphärischen Verschmutzungen, vor allem Stickoxide und Feinstaub in der Luft, zu reduzieren. Daher soll nur noch neueren und schadstoffärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu den Umweltzonen gestattet werden. Diese Zonen umfassen hauptsächlich Städte beziehungsweise Ballungsgebiete mit besonders hohen Feinstaubwerten.

Französische Umweltzonen: Welche Wohnmobile müssen draußen bleiben?

Die Fahrzeuge werden in sechs verschiedene Kategorien eingeteilt und erhalten eine entsprechende Plakette. Ausschlaggebend dafür sind das Jahr der Erstzulassung und die Abgaswerte nach europäischer Euro-Abgasnorm. Wohnmobile unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden als Pkw eingestuft, Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten als Lkw.

Die Einstufung in die Crit’Air-Kategorien erfolgt folgendermaßen: Die grüne Plakette bleibt Fahrzeugen mit Wasserstoff- und Elektroantrieb vorbehalten. In die Kategorie 1 werden Gas- und aufladbare Hybridfahrzeuge einsortiert. Diesel-Pkw mit Euro 5 oder 6 landen in Kategorie 2, während Diesel-Lkw nur mit Euro 6 in diese Klasse eingeordnet werden. Die Zuordnung zu den Kategorien 3 bis 5 erfolgt analog zu Kategorie 2. Keine Plakette erhalten Pkw mit Euro 1 und Lkw mit Euro 1 oder 2.

Ab 1. April ist die Plakette Pflicht

Fahrzeuge aus dem Ausland müssen die Plakette erst ab dem 1. April 2017 vorweisen. Erhältlich ist sie ab März 2017 unter www.crit-air.fr. Bis dahin genügt der Fahrzeugschein als Nachweis. Fährt man ohne Plakette in eine Umweltzone, wird ein Bußgeld in Höhe von 68 Euro für Pkw und 135 Euro für Lkw und Gleichgestellte fällig.

Die Einrichtung von Umweltzonen obliegt der jeweiligen Kommune. Diese legt auch fest, welche Crit’Air-Kategorien zu welchen Zeiten die Umweltzone befahren dürfen. Dies ist meist mit einem zusätzlichen Hinweis unter dem Schild der Umweltzone gekennzeichnet. Anders als in Deutschland gelten die Einfahrverbote, sofern nicht anders angegeben, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Momentan kann man noch mit allen sechs Kategorien die Umweltzonen befahren, dies wird sich jedoch im Laufe der nächsten Jahre ändern. Auch die Zahl der Umweltzonen wird kontinuierlich steigen.

Quelle

Schreibe einen Kommentar