LKW-Maut nicht für Wohnmobile

Camper können aufatmen

Seit dem 01. Oktober 2015 müssen LKWs in Deutschland Maut zahlen. Dieses Gesetz gilt aber nicht für Wohnmobil-Fahrer. Es kommt nicht auf die größe an, sondern den Zweck eines Fahrzeugs.

Viele Camper waren seit dem neu eingeführten Gesetz im Oktober 2015 verwirrt, ob sie für ein Wohnmobil nun auch Mautgebühren zahlen müssen. Obwohl ein Wohnmobil oft so groß ist wie ein LKW, können Sie aufatmen.

Der ADAC klärt über die neu eingeführte LKW Maut 2015 auf:

  • Wohnwagen, Wohnmobile oder Fahrzeuge mit einem großen Wohnabteil dienen der Personenbeförderung. Eine generelle Zweckbestimmung für den Transport von Gütern fehlt diesen Fahrzeugen. Daher besteht für diese Fahrzeuge keine Mautpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative BFStrMG.
  • Soweit ein Wohnmobil ausschließlich zum Wohnen und Übernachten und nicht für den geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Transport von Gütern genutzt wird, besteht auch keine Mautpflicht.
  • Nicht mautpflichtig ist die Beförderung von Gütern zu privaten Zwecken, wie z. B. die Mitnahme von Campingzubehör bei Urlaubsfahrten oder der Transport eines eigenen PKWs für eine bessere Mobilität am Urlaubsort.

Mehr Infos zum Thema Maut beim ADAC unter: campingfuehrer.adac.de/news/maut.

Quelle

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